Dauerrechnung für Buchführung
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03.09.2014, 14:59
Beitrag: #4
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RE: Dauerrechnung für Buchführung
(03.09.2014 08:44)Eisvogel schrieb: umsatzsteuerlich ist dies in A 14.5 Abs. 17 UStAE geregelt Danke hierfür! Da steht ja eigentlich schon, dass es geht. Ich muss also darauf achten, dass in der Dauerrechnung der Zeitraum der (monatlichen) Leistungen angegeben ist. Mir schwebt vor: Dauerrechnung für den Zeitraum Januar bis Dezember 2015 und dann die Position: Pauschale für die Finanzbuchhaltung (monatlich) 2,47 € In A 14.5 Abs. 17 S. 1 UStAE steht ja nur was von einem Vertrag. Zum Dauerschuldverhältnis steht nur was in Satz 2. Schreibt Ihr eine Buchführungsrechnung für jeden Monat und jeden Fibu-Mandanten? Gruß Buchi |
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