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Dauerrechnung für Buchführung
03.09.2014, 09:03
Beitrag: #3
RE: Dauerrechnung für Buchführung
Ich glaube auch, dass es nicht geht. Für mich fehlt das notwendige Dauerschuldverhältnis. Der Mandant kann von jetzt auf gleich das Mandat aufkündigen.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Dauerrechnung für Buchführung - tolledeu - 03.09.2014 09:03

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