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Dauerrechnung für Buchführung
02.09.2014, 18:06
Beitrag: #1
Dauerrechnung für Buchführung
Hallo,

ich habe jetzt schon 2 Meinungen zu diesem Thema (Steuerberaterkammer und eine Kollegin) und kann aber die Lösung nicht so recht akzeptieren.

Wenn ich bei meinen Mandanten eine monatliche Pauschale für die Buchführung in Rechnung stelle. Kann ich dafür am Anfang des Jahres für den Zeitraum 1.1.-31.12. eine Dauerrechnung stellen?

Ich bin der Meinung das es geht. Beide Gegenmeinungen konnten mir aber keine Begründung liefern.

Was sagt Ihr denn dazu?

Gruß Buchi
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Dauerrechnung für Buchführung - Buchi - 02.09.2014 18:06

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