Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid
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31.07.2014, 07:46
Beitrag: #5
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RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid
Einen schönen guten Morgen,
vielen Dank für die schnelle Hilfe. Gestern war der Bescheid in der Post und nun wurde alles berücksichtigt. Das FA meinte dazu, dass man einen Vermerk vergessen hatte und daher davon ausging, dass beim Erstbescheid nur ein Änderungsantrag gestellt wurde. Also tausend Dank nochmal. Viele Grüße aus München |
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Nachrichten in diesem Thema |
Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Oliver Thomas - 03.07.2014, 16:59
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Opa - 03.07.2014, 18:02
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Kiharu - 03.07.2014, 20:28
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - fliederus2 - 03.07.2014, 20:34
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Oliver Thomas - 31.07.2014 07:46
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Kiharu - 01.08.2014, 19:26
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