Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid
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03.07.2014, 20:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.07.2014 20:31 von Kiharu.)
Beitrag: #3
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RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid
351 ist hier nicht einschlägig. Der Erstbescheid ist nie unanfechtbar geworden und der Änderungsbescheid ist durch den erneuten Einspruch vollumfänglich änderbar. Es sähe anders aus, wenn für den Erstbescheid nur ein Änderungsantrag nach 172 gestellt worden wäre.
Edit: ist eigentlich der Standardfall von kein 351 Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Nachrichten in diesem Thema |
Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Oliver Thomas - 03.07.2014, 16:59
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Opa - 03.07.2014, 18:02
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Kiharu - 03.07.2014 20:28
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - fliederus2 - 03.07.2014, 20:34
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Oliver Thomas - 31.07.2014, 07:46
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Kiharu - 01.08.2014, 19:26
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