Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid
03.07.2014, 18:02
Beitrag: #2
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid
Tja, da sehe ich schlechte Karten, außer ggf. Haftung gegenüber dem Vorgänger (für die Kinder-FB).
Ansonsten in der 13er Erklärung angeben, daß diverse Einnahmen bereits 2012 angesetzt worden. Meist erkennt das FA dies dann auch an.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Opa - 03.07.2014 18:02

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation