Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid
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03.07.2014, 18:02
Beitrag: #2
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RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid
Tja, da sehe ich schlechte Karten, außer ggf. Haftung gegenüber dem Vorgänger (für die Kinder-FB).
Ansonsten in der 13er Erklärung angeben, daß diverse Einnahmen bereits 2012 angesetzt worden. Meist erkennt das FA dies dann auch an. |
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Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Oliver Thomas - 03.07.2014, 16:59
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Opa - 03.07.2014 18:02
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Kiharu - 03.07.2014, 20:28
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - fliederus2 - 03.07.2014, 20:34
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Oliver Thomas - 31.07.2014, 07:46
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Kiharu - 01.08.2014, 19:26
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