Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid
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03.07.2014, 16:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.07.2014 16:59 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #1
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Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid
Hallo an Euch,
leider bin ich nun mit einer Sache an die Grenze meines Wissens gestoßen und finde nun nichts wie ich das lösen könnte: ESt-Bescheid 2012 ergeht am 09.04.2014. Am 17.04.2014 wird Einspruch eingelegt da Spenden nicht berücksichtigt wurden. Dem Einspruch wird positiv am 28.05.2014 abgeholfen. Nun wird inzwischen 2013 bearbeitet und dabei fallen zwei Dinge auf. Die Einnahmen V+V 2012 sind zu korrigieren, da die Mandantin versehentlich die NK-Zahlungen und Erstattungen für 2012 welche erst in 2013 geflossen sind in 2012 erklärt hat (marginal). Zudem sind keine Anlagen Kind eingereicht worden, da laut Unterlagen des Vorberaters dies nicht mehr möglich war. Tatsächlich wäre dies möglich und die Freibeträge günstiger als das Kindergeld. Änderung wäre zugunsten des Stpfl. Am 13.06.2014 Einspruch gegen den Folgebescheid welcher aufgrund §351 (1) AO unzulässig ist. Gibt es hier irgendeine Änderungsmöglichkeit? Ich sehe gerade keine. Liebe Grüße |
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Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Oliver Thomas - 03.07.2014 16:59
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Opa - 03.07.2014, 18:02
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Kiharu - 03.07.2014, 20:28
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - fliederus2 - 03.07.2014, 20:34
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Oliver Thomas - 31.07.2014, 07:46
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid - Kiharu - 01.08.2014, 19:26
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