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Steuerstrafverfahren eingeleitet
17.06.2014, 19:31
Beitrag: #6
RE: Steuerstrafverfahren eingeleitet
Aufgrund der Höhe werde ich die Einstellung wegen Geringfügigkeit beantragen.

Bisher ist es nun geplant, die Gewinnermittlungen der Provisionen aufzustellen und diese an die BuStra zu senden.
Ist es sinnvoll im gleichem Zuge die Einstellung wegen Geringfügigkeit zu stellen oder erst später?

Danke!
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RE: Steuerstrafverfahren eingeleitet - Effenhausen - 17.06.2014 19:31

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