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Steuerstrafverfahren eingeleitet
16.06.2014, 22:29
Beitrag: #5
RE: Steuerstrafverfahren eingeleitet
(16.06.2014 10:21)Effenhausen schrieb:  Siehst Du hier einen Ansatz, um die Kapitulation zu vermeiden?
Mit der Formulierung "er gibt die Tat zu" gibst du der Strafverfolgungsbehörde einen Freibrief. Damit braucht sie den Vorsatz nicht nachzuweisen, den hast Du schon gestanden. Was automatisch eine höhere Strafe nach sich zieht.

Wenn Du nichts machst, werden die Provisionen als Gewinn versteuert.

Also mach Schadensbegrenzung und stell Gewinnermittlungen auf, in denen die auf die Provisionen entfallenden Kosten abgezogen werden.

Das spart Deinem Mandaten Steuern + Zinsen und mindert die Bemessungsgrundlage für eine evtl. Strafe.

Dein Mandant wird nicht begeistert sein, wenn du ihm sagst: der Bescheid des FA stimmt so, die Provisionen wurden korrekt hinzugerechnet, kostet € XXX an Steuern und € YYY an Strafe.

Aber er wird ganz glücklich sein, wenn Du ihm vorrechnest, dass Du ihm € XXX an Steuern und € YYY an Strafe gespart hast. Der bezahlt Dich sofort in bar Wink
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RE: Steuerstrafverfahren eingeleitet - tosch - 16.06.2014 22:29

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