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Steuerstrafverfahren eingeleitet
16.06.2014, 09:58
Beitrag: #2
RE: Steuerstrafverfahren eingeleitet
(16.06.2014 01:00)Effenhausen schrieb:  Er gibt die Tat zu, ...
Klingt ganz nach Kapitulation.

(16.06.2014 01:00)Effenhausen schrieb:  ..., ca 1000 bis 2000 EUR an Provisionen nicht angegeben zu haben.
Sind ja auch nur 100 % Unterschied.


Die wichtigste Frage für mich wäre jetzt: welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich aus diesen Provisionen überhaupt?

Wenn er - wie das häufiger vorkommt - nebenbei ein paar Versicherungen vermittelt und die Provisionen sich auf mehrere Jahre verteilen, könnte unterm Strich unter Berücksichtigung von zuzuordnenden Kosten ein Gewinn von jeweils unter € 410,00 rauskommen, der steuerfrei bliebe, wenn neben den N-Einkünften keine weiteren vorhanden sind.
Das ergäbe eine ganz andere Diskussionsbasis und könnte das Verfahren sehr schnell beenden.
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RE: Steuerstrafverfahren eingeleitet - tosch - 16.06.2014 09:58

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