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Zur Pendlerpauschale
24.01.2008, 09:05
Beitrag: #9
RE: Zur Pendlerpauschale
Guten Morgen,

allerdings würde ich nicht die EP in die LStKarte eintragen lassen, das Risiko nachzuzahlen überwiegt auch bei guten Aussichten.

Grund: Die EP trifft (positiv) seit Rot/Grün auch Diejenigen, die gar keine Kosten aufwenden (Fußgänger). Insoweit wird das BVerfG bei einer Feststellung der GG-widrigkeit bzgl. Art. 3 GG nur dieses feststellen und dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist geben (bei bedeutenden Sachen dennoch 1-2 Jahre). Das BVerfG kann nämlich nicht eine Subvention positiveren, und nichts andere ist eine EP für den Fußgänger auf Kilometer 1-19. Der Gesetzgeber hat dann nämlich mindestens zwei Möglichkeiten der Gesetzesreparatur: Ausdehnung der EP auf alle wie bis 2006 oder Rückkehr zum alten System, WK-Abzug bei Glaubhaftmachung des Kfz-Gebrauchs. An Fahrgemeinschaften, Jobticket etc. mag ich gar nicht denken.

Als StB würde ich somit die "WK" in der EStE angeben, aber bei der LSt auf die Gefahren hinweisen. Es ist nicht so, dass bei einem positiven Urteil des BVerfG alles Paletti ist.

Im übrigen gehe ich immernoch von der Verfassungsmäßigkeit aus.

Mfg

showbee
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Zur Pendlerpauschale - Hans-Christian - 11.01.2008, 10:06
RE: Zur Pendlerpauschale - showbee - 11.01.2008, 17:17
andererseits: - Catja - 23.01.2008, 19:30
RE: andererseits: - Hans-Christian - 23.01.2008, 21:26
RE: Zur Pendlerpauschale - Catja - 23.01.2008, 21:31
RE: Zur Pendlerpauschale - showbee - 24.01.2008 09:05
RE: Zur Pendlerpauschale - frankts - 24.01.2008, 10:56
RE: Zur Pendlerpauschale - showbee - 24.01.2008, 12:46

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