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Beschwert oder nicht beschwert...
06.06.2014, 23:45
Beitrag: #4
RE: Beschwert oder nicht beschwert...
Danke Kenny. Sorry, wenn die Schilderung zu unklar war.

Die Einschränkung ist eine hoheitliche Maßnahme des Finanzamtes in einem Einzelfall auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Am Charakter als Verwaltungsakt bestehen meines Erachtens keine Zweifel.

Fraglich ist also nur Zweiteres; ist die Bank beschwert oder nicht?

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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RE: Beschwert oder nicht beschwert... - Meandor - 06.06.2014 23:45

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