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§15a-Problem oder doch keins?
06.06.2014, 09:05
Beitrag: #8
RE: §15a-Problem oder doch keins?
Wenn es ein Prüfungsfall ist, werden ja wohl eher die Jahre bis 2012 oder früher von dir geprüft. Dann könnte man ja zugleich bis UStVZ 06/2014 festsetzen und Aufrechnung erklären.
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RE: §15a-Problem oder doch keins? - showbee - 06.06.2014 09:05

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