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§15a-Problem oder doch keins?
04.06.2014, 22:38 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.06.2014 22:38 von Jive.)
Beitrag: #5
RE: §15a-Problem oder doch keins?
Der Knackepunkt ist den Zeitpunkt zu finden, in dem während der bauphase die umsatzsteuerpflichtige Vermietungsabsicht aufgegeben wurde und stattdessen die ust-freie Vermietung geplant war.

Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es vorsteuerabzug, der dann später nach 15a zu berichtigen ist.

Nach diesem Zeitpunkt bestand m.E. keine möglichkeit der Geltendmachung des vorsteuerabuges mehr ( für die HK/AK die danach kamen)

Wird jetzt in z.B. 7 Kajren plötzlich doch wieder ust-pflichtig vermietet haste halt den 15a für die bisher nicht geltend gemachten vorsteuerbeträge.

Ein teufelskreis ... so oder so haste den 15a am halse :-(

Gute Nacht :-)

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: §15a-Problem oder doch keins? - Jive - 04.06.2014 22:38

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