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§15a-Problem oder doch keins?
04.06.2014, 18:09
Beitrag: #3
§15a-Problem oder doch keins?
Ja, ich denke ihr seht das beide gleich. Die Arge kann gar keine Umsätze erzielen (rein hoheitliche Tätigkeit), weshalb ab Verfestigung Vermietungsabsicht an Arge kein VoSt Abzug mehr möglich.
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§15a-Problem oder doch keins? - showbee - 04.06.2014 18:09

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