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§15a-Problem oder doch keins?
04.06.2014, 15:56
Beitrag: #1
§15a-Problem oder doch keins?
Oh Mann, Studium ist verdammt lange her. Damals hätt' ich das wahrscheinlich problemlos lösen können, aber jetzt????

Ich brauch mal eure Meinung!

GmbH betreibt eine Art Industriepark. Hierin wird für ein Unternehmen (ustpfl. Umsätze) ein Gebäude errichtet. Noch während der Bauphase gibt das Unternehmen die Mietabsicht auf.

Darauf interessiert sich die Stadt für das Gebäude. Geplante Nutzung ARGE/Jobcenter. Die Stadt teil der GmbH (Bauherr) mit, dass sie ust-lich erfasst ist/eine UST-StNr. hat. GmbH zieht darauf hin weiter VoSt aus Baukosten.

Nach Fertigstellung wird (natürlich ust-frei!) vermietet und wegen Änderung der Verhältnisse §15a UStG angewendet.

M.E.n. kann VoSt nur bis zu dem Zeitpunkt gezogen werden, bis die Verhandlungen mit der Stadt aufgenommen werden, den der VoSt-Abzug ist nach den Bedingungen im Zeitpunkt des Leistungsbezuges zu beurteilen. D.h. dass die entsprechenden VoST-Beträge sofort vollständig zurückzufordern sind und in die AHK einfließen.

Ab Fertigstellung und Nutzung ist dann auf die zutreffender Weise geltend gemachten VoSt-Beträge der §15a UStG anzuwenden.

Liege ich richtig oder habe ich irgendwo was übersehen oder einen Denkfehler?

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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§15a-Problem oder doch keins? - taxpert - 04.06.2014 15:56

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