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Wiedereingliederungsmaßnahme
22.05.2014, 18:13
Beitrag: #9
RE: Wiedereingliederungsmaßnahme
Da gehe ich mit Dir auch (jetzt) überein.

Der abzug der WK in der Anlage N schließt aber nicht den Abzug des AN-PB vom Krankengeld zwangsläufig aus ..

...und das ist das worauf ich hinaus wollte:-)

Wenn die tats. WK über dem AN-PB sind, wurde der AN-PB nicht verbraucht weil lediglich die tats. WK abgezogen worden sind.

In der folge darf der AN-PB vom Krankengeld abgezogen werden.

Das kommt halt darauf an wiehoch die tats. WK tatsächlich sind:-)

Aber dazu wurde bisher im Sachverhalt ja nix vorgetragen *zwinker*

lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Jive - 22.05.2014 18:13

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