Wiedereingliederungsmaßnahme
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22.05.2014, 18:13
Beitrag: #9
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RE: Wiedereingliederungsmaßnahme
Da gehe ich mit Dir auch (jetzt) überein.
Der abzug der WK in der Anlage N schließt aber nicht den Abzug des AN-PB vom Krankengeld zwangsläufig aus .. ...und das ist das worauf ich hinaus wollte:-) Wenn die tats. WK über dem AN-PB sind, wurde der AN-PB nicht verbraucht weil lediglich die tats. WK abgezogen worden sind. In der folge darf der AN-PB vom Krankengeld abgezogen werden. Das kommt halt darauf an wiehoch die tats. WK tatsächlich sind:-) Aber dazu wurde bisher im Sachverhalt ja nix vorgetragen *zwinker* lg, jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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Wiedereingliederungsmaßnahme - Eisvogel - 22.05.2014, 08:22
RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Jive - 22.05.2014, 11:34
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RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Opa - 23.05.2014, 09:03
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