Wiedereingliederungsmaßnahme
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22.05.2014, 15:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.05.2014 15:42 von Jive.)
Beitrag: #7
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RE: Wiedereingliederungsmaßnahme
Okay. ich glaub ich hab mich falsch ausgedrückt.. Entschuldigung..
(der Abzug vom Krankengeld ist käse .. da hab ich mich von DBA einkünften verleiten lassen ..) Krankengeld fällt unter § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) EstG Damit ist § 32b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 einschlägig ( und nicht NR. 2 wie ich vorher angedacht hatte ...) schaut euch mal dieses Urteil zum Elterngeld an, welches ich analog anwenden wollen würde. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes :Az.: VI R 22/12 Dagegen wurde Revision eingelegt. Dieses Verfahren wurde durch Abgabe erledigt und das neue noch anhängige Az. lautet nun III R 61/12. SOWEIT AN-PB nicht verbraucht abzug vom Krankengeld. Wenn also 1.) tatsächliche WK über AN-PB oder 2.) das Gehalt unter dem AN-PB oder 3.) die tatsächlichen WK unter WK-PB, dann ist der AN-PB NICHT vollständig verbraucht und kann (ggf. teilweise??) nach § 32b Abs. 2 Nr. 1 EstG vom Krankengeld abgezogen werden. lg, jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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Wiedereingliederungsmaßnahme - Eisvogel - 22.05.2014, 08:22
RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Jive - 22.05.2014, 11:34
RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Eisvogel - 22.05.2014, 11:49
RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Jive - 22.05.2014, 12:26
RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Eisvogel - 22.05.2014, 14:24
RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Petz - 22.05.2014, 14:58
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RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Petz - 22.05.2014, 17:57
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RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Jive - 22.05.2014, 21:54
RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Opa - 23.05.2014, 09:03
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