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Wiedereingliederungsmaßnahme
22.05.2014, 15:37 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.05.2014 15:42 von Jive.)
Beitrag: #7
RE: Wiedereingliederungsmaßnahme
Okay. ich glaub ich hab mich falsch ausgedrückt.. Entschuldigung..
(der Abzug vom Krankengeld ist käse .. da hab ich mich von DBA einkünften verleiten lassen ..)

Krankengeld fällt unter § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) EstG

Damit ist § 32b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 einschlägig ( und nicht NR. 2 wie ich vorher angedacht hatte ...)

schaut euch mal dieses Urteil zum Elterngeld an, welches ich analog anwenden wollen würde.

Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes :Az.: VI R 22/12

Dagegen wurde Revision eingelegt.
Dieses Verfahren wurde durch Abgabe erledigt und das neue noch anhängige Az. lautet nun III R 61/12.

SOWEIT AN-PB nicht verbraucht abzug vom Krankengeld.

Wenn also

1.) tatsächliche WK über AN-PB oder
2.) das Gehalt unter dem AN-PB oder
3.) die tatsächlichen WK unter WK-PB,

dann ist der AN-PB NICHT vollständig verbraucht und kann (ggf. teilweise??) nach § 32b Abs. 2 Nr. 1 EstG vom Krankengeld abgezogen werden.


lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Jive - 22.05.2014 15:37

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