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Wiedereingliederungsmaßnahme
22.05.2014, 14:58
Beitrag: #6
RE: Wiedereingliederungsmaßnahme
M.E. wird nur der AN-PB abgezogen, aber eben nicht die tatsächlichen WK, weil die nie abgezogen werden bei Progressionseinkünften.
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RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Petz - 22.05.2014 14:58

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