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Wiedereingliederungsmaßnahme
22.05.2014, 11:49
Beitrag: #3
RE: Wiedereingliederungsmaßnahme
(22.05.2014 11:34)Jive schrieb:  die Fahrtkosten ganz normal als WK abziehen .. allerdings vom Krankengeld.

somit mindern sich die Einkünfte die unter den Progressionsvorbehalt fallen.

das dürfte dann von §3c EStG ausgeschlossen sein. Allerdings meine ich, dass die Wiedereingliederungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden, um das Krankengeld zu erhalten (das gäbe es doch auch, wenn einer zu Hause krank auf dem Sofa liegt...), sondern um wieder aktiv am Erwerbsleben teilnehmen und stpfl. Einkünfte erzielen zu können. Deshalb möchte ich die Kosten als vorab entstandene Werbungskosten abziehen. FA meint, gar kein Abzug
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RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Eisvogel - 22.05.2014 11:49

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