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Wiedereingliederungsmaßnahme
22.05.2014, 11:34
Beitrag: #2
RE: Wiedereingliederungsmaßnahme
die Fahrtkosten ganz normal als WK abziehen .. allerdings vom Krankengeld.

somit mindern sich die Einkünfte die unter den Progressionsvorbehalt fallen.

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Jive - 22.05.2014 11:34

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