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Betriebsaufgabe wann versteuern?
22.05.2014, 08:19
Beitrag: #7
RE: Betriebsaufgabe wann versteuern?
(21.05.2014 18:20)Jive schrieb:  Dabei gibt es die BEsonderheit einer zeitlich gestreckten Betriebsaufgabe zu beachten. (die gegenstände sind mangels entnahmehandlung niemals PV geworden.. durch die Rückabwicklung sind Sie wieder in das BV gekommen und werden jetzt nach und nach veräußert.!)

Ich würde das daher auch als Rückwirkendes Ereignis betrachten aber die BEtriebsveräußerung in eine zeitlich gestreckte BEtriebsaufgabe verwursten.
Also so wie es gewesen wäre, wenn es von anfang an so gelaufen wäre wie es jetzt gekommen ist

Ja, so werde ich das wohl behandeln. Der Wille, den Betrieb aufzugeben war 2010 vorhanden, daran ändert auch das rückwirkende Ereignis nichts. Die Veräußerungen erfolgten 2013/2014. Ein kurzer Zeitraum liegt damit wohl nicht vor und §16 EStG greift also nicht. Außerdem wurde im ursprünglichen Kaufvertrag auch ein Firmenwert verkauft, der sich ja nun verflüchtigt hat. Diesen Verlust müsste man wohl 2010 berücksichtigen?
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RE: Betriebsaufgabe wann versteuern? - Eisvogel - 22.05.2014 08:19

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