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Betriebsaufgabe wann versteuern?
21.05.2014, 18:20 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.05.2014 18:21 von Jive.)
Beitrag: #6
RE: Betriebsaufgabe wann versteuern?
(21.05.2014 16:00)Eisvogel schrieb:  Nun wird ja aber aus der Betriebsveräußerung im Ganzen eine allmähliche Abwicklung durch den Verkauf an div. Abnehmer, was ja eigentlich gar keine nach § 16 EStG begünstigte Betriebsveräußerung/-aufgabe ist.

NAtürlich ist auch die Betriebsaufgabe (= Veräußerung einzeln) genau wie die BEtriebsveräußerung ( alles im Ganzen wech) durch § 16 EstG begünstigt. ( vgl. § 16 Abs. 3 Satz 1 EstG)

Dabei gibt es die BEsonderheit einer zeitlich gestreckten Betriebsaufgabe zu beachten. (die gegenstände sind mangels entnahmehandlung niemals PV geworden.. durch die Rückabwicklung sind Sie wieder in das BV gekommen und werden jetzt nach und nach veräußert.!)

Ich würde das daher auch als Rückwirkendes Ereignis betrachten aber die BEtriebsveräußerung in eine zeitlich gestreckte BEtriebsaufgabe verwursten.
Also so wie es gewesen wäre, wenn es von anfang an so gelaufen wäre wie es jetzt gekommen ist (Toller Satzbau was??? :-) )

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Betriebsaufgabe wann versteuern? - Jive - 21.05.2014 18:20

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