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Betriebsaufgabe wann versteuern?
21.05.2014, 16:57
Beitrag: #5
RE: Betriebsaufgabe wann versteuern?
(21.05.2014 16:00)Eisvogel schrieb:  
(21.05.2014 12:50)Petz schrieb:  Das ist aber ganz klar ein rückwirkendes Ereignis, siehe AEAO zu § 175, Rz 2.4 dort § 16
Der ursprüngliche Kaufvertrag wird rückgängig gemacht, insofern ein rückwirkendes Ereignis, da stimme ich zu. Nun wird ja aber aus der Betriebsveräußerung im Ganzen eine allmähliche Abwicklung durch den Verkauf an div. Abnehmer, was ja eigentlich gar keine nach § 16 EStG begünstigte Betriebsveräußerung/-aufgabe ist. Die Wirtschaftsgüter sind ja nicht rückwirkend in 2010 Privatvermögen geworden.
Ich würde deshalb doch dazu tendieren, die Vorgänge 2013 zu berücksichtigen. Oder?

Das würde ich anders lösen. Wenn im Jahr 2010 tatsächlich der Gewerbebetrieb beendet wurde und die Wirtschaftsgüter eigentlich veräußert wurden, stehen sie jedenfalls damit nicht mehr dem Betrieb zur Verfügung, dieser ist beendet. Steuerrechtlich ist mit dem Rücktritt vom Verkaufsvertrag nicht verbunden, dass die Wirtschaftsgüter erneut in ein Betriebsvermögen fallen oder oder zu Betriebsvermögen werden. Ein Betrieb liegt hier nicht mehr vor.
Stattdessen ist die Entnahme im Jahr 2010 mit dem zutreffenden Entnahmewert, meines Erachtens im Zweifel der Wert, der tatsächlich später erlöst wurde, zu bewerten.
Vielleicht ist das ganze Streit anfällig, dies entspricht aber einer zutreffenden Besteuerung, jedenfalls in dem Fall, dass die letzte Veräußerung an fremde Dritte erfolgt.

schönen Tag noch

phönix
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RE: Betriebsaufgabe wann versteuern? - phönix - 21.05.2014 16:57

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