Betriebsaufgabe wann versteuern?
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21.05.2014, 16:00
Beitrag: #4
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RE: Betriebsaufgabe wann versteuern?
(21.05.2014 12:50)Petz schrieb: Das ist aber ganz klar ein rückwirkendes Ereignis, siehe AEAO zu § 175, Rz 2.4 dort § 16Der ursprüngliche Kaufvertrag wird rückgängig gemacht, insofern ein rückwirkendes Ereignis, da stimme ich zu. Nun wird ja aber aus der Betriebsveräußerung im Ganzen eine allmähliche Abwicklung durch den Verkauf an div. Abnehmer, was ja eigentlich gar keine nach § 16 EStG begünstigte Betriebsveräußerung/-aufgabe ist. Die Wirtschaftsgüter sind ja nicht rückwirkend in 2010 Privatvermögen geworden. Ich würde deshalb doch dazu tendieren, die Vorgänge 2013 zu berücksichtigen. Oder? |
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Betriebsaufgabe wann versteuern? - Eisvogel - 21.05.2014, 12:27
RE: Betriebsaufgabe wann versteuern? - Petz - 21.05.2014, 12:50
RE: Betriebsaufgabe wann versteuern? - Eisvogel - 21.05.2014 16:00
RE: Betriebsaufgabe wann versteuern? - phönix - 21.05.2014, 16:57
RE: Betriebsaufgabe wann versteuern? - Jive - 21.05.2014, 18:20
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RE: Betriebsaufgabe wann versteuern? - frankts - 21.05.2014, 13:36
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