Betriebsaufgabe wann versteuern?
|
21.05.2014, 12:27
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Betriebsaufgabe wann versteuern?
Hallo,
folgenden Fall muss ich gerade beurteilen: In 2010 erfolgt eine Betriebsveräußerung im Ganzen gegen Kaufpreisraten und unter Eigentumsvorbehalt. Veräußerungsgewinn wird in 2010 versteuert. Der Käufer zahlt aber nur die ersten Raten in 2010, danach nicht mehr. Verkäufer klagt auf Herausgabe der Ladeneinrichtung etc. bis zum Jahr 2013. Dann werden nach dem Gerichtsbeschluss die Sachen zurück geholt und an einzelne Käufer veräußert. Der nun erzielte Kaufpreis liegt weit unter dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreis. Die Frage ist nun, inwieweit durch diesen Vorgang der ursprüngliche Veräußerungsgewinn 2010 geändert werden muss, bzw. ob die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten als nachträgliche Betriebsausgaben in 2013 angesetzt werden können. Das FA möchte sämtliche Vorgänge rückwirkend in 2010 ansetzen (was steuerlich keine Auswirkung hätte). |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Betriebsaufgabe wann versteuern? - Eisvogel - 21.05.2014 12:27
RE: Betriebsaufgabe wann versteuern? - Petz - 21.05.2014, 12:50
RE: Betriebsaufgabe wann versteuern? - Eisvogel - 21.05.2014, 16:00
RE: Betriebsaufgabe wann versteuern? - phönix - 21.05.2014, 16:57
RE: Betriebsaufgabe wann versteuern? - Jive - 21.05.2014, 18:20
RE: Betriebsaufgabe wann versteuern? - Eisvogel - 22.05.2014, 08:19
RE: Betriebsaufgabe wann versteuern? - frankts - 21.05.2014, 13:36
RE: Betriebsaufgabe wann versteuern? - Jive - 22.05.2014, 11:32
RE: Betriebsaufgabe wann versteuern? - Eisvogel - 22.05.2014, 11:44
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste