Ausweis von Zehnteln!?
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16.05.2014, 12:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2014 12:55 von Taxman.)
Beitrag: #2
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Ausweis von Zehnteln!?
§ 9 Abs. 2 StBVV spricht alles an, nur den Zehntelsatz nicht. Daraus könnte man schließen, dass diese nicht zwingend anzugeben sind.
Welcher nutzen kann denn darin liegen, sie anzugeben bzw. nicht anzugeben? Edit: Wir weisen sie aus. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Ausweis von Zehnteln!? - Effenhausen - 16.05.2014, 12:44
Ausweis von Zehnteln!? - Taxman - 16.05.2014 12:55
RE: Ausweis von Zehnteln!? - Effenhausen - 16.05.2014, 13:01
RE: Ausweis von Zehnteln!? - Jive - 16.05.2014, 14:29
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