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Liquidationseröffnungsbilanz ...
07.05.2014, 18:46
Beitrag: #6
Liquidationseröffnungsbilanz ...
Handelsrechtlich wirkt sich das ganze dann später bei Auskehrung aus, aber nur monetär.

Steuerrechtlich bewertest du stur nach EStG und KStG. Und so hast du Steuerrechtlich bei Bezahlung den Aufwand, da du keine Rückstellung hast. Handelsrechtlich ist es lediglich ein aktiv passiv Tausch. An der Ergebnisabweichung kommst du meiner Meinung nach nicht vorbei.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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Liquidationseröffnungsbilanz ... - Taxman - 07.05.2014 18:46

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