Liquidationseröffnungsbilanz ...
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06.05.2014, 18:00
Beitrag: #1
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Hallo allerseits,
habe gerade eine wunderschöne Liquidationseröffnungsbilanz zum 01.01.2014 erstellt - nämlich mit den Schlussbilanzwerten zum 31.12.2013. Diese gefällt den Wirtschaftsprüfern aber nicht, da noch die Rückstellung für die Prüfung der Eröffnungsbilanz nicht berücksichtigt sei. Auf Nachfrage bei den Prüfern soll ich Kapitalkonto an Rückstellung buchen und bei Zahlung dann gegen die Rückstellung ... Nur eine Aufwandsbuchung erhalte ich nicht ... ![]() Auch längere Suche im Netz und bei NWB gab keine Erleuchtung. Handelsrechtlich ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, steuerrechtlich nicht. Also sollte ich eine außerbilanzielle Überleitungsrechnung erstellen, oder? Oder wie wird das sonst gebucht? Gibt es gute Literatur zu den Buchungen bei Liquidation? ein gerade überforderter Uwe |
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Liquidationseröffnungsbilanz ... - Uwe - 06.05.2014 18:00
Liquidationseröffnungsbilanz ... - Taxman - 06.05.2014, 18:16
RE: Liquidationseröffnungsbilanz ... - Uwe - 06.05.2014, 18:29
Liquidationseröffnungsbilanz ... - Taxman - 06.05.2014, 20:14
RE: Liquidationseröffnungsbilanz ... - Uwe - 07.05.2014, 17:19
Liquidationseröffnungsbilanz ... - Taxman - 07.05.2014, 18:46
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