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Rechtslage: Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte (bis 2013) z.B. bei Kundendienstlern
22.04.2014, 22:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.04.2014 22:08 von Fisherman72.)
Beitrag: #1
Rechtslage: Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte (bis 2013) z.B. bei Kundendienstlern
Hallo.

Anlässlich zweier gleichlautender Fortbildungsveranstaltungen möchte ich ein wohl mehr oder weniger alltägliches Thema aufgreifen, bei dem möglicherweise - wie bei uns - große Augen gemacht werden. Falls nicht, bitte ich um Nachsicht… Touché.

Es geht um das neue Reisekostenrecht ab 2014.

Die Skripte zeigen anhand von Beispielen die Unterschiede der ab 2014 anzuwendenden Regelungen gegenüber dem alten Recht auf.

Beispiel:
Der Monteur M fährt von seiner Wohnung aus morgens zunächst mit seinem Privatwagen in seinen in Osnabrück gelegenen Betrieb (30 Entfernungskilometer).
Er nimmt dort arbeitstäglich die Tageseinteilungen entgegen und fährt sodann mit dem firmeneigenen Werkstattwagen zu den Kunden.
Am Arbeitsende wird der Werkstattwagen auf dem Firmengelände abgestellt und die Fahrt nach Hause mit den privateigenen Fahrzeug angetreten.

M sucht an 230 Arbeitstagen den Betrieb in Osnabrück auf.

Fragen:
a) In welcher Höhe sind die Fahrten in den Betrieb im VZ 2013 steuerlich absetzbar?

230 Arbeitstage x 30 km x 0,30 x 2 = EUR 4.140.

b) In welcher Höhe sind die Fahrten in den Betrieb im VZ 2014 steuerlich absetzbar, wenn M…

230 Arbeitstage x 30 km x 0,30 = EUR 2.070.


Das "große P" gab es nun im Beispielfall a) bei der Beurteilung nach alter Rechtslage, wonach beim Kundendienstmonteur (ständig wechselnde Einsatzstelle) dessen arbeitstägliche Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte nach Reisekostengrundsätzen mit der tatsächlichen Entfernung als Werbungskosten abzusetzen sein sollen.

Ganz überzeugt war ich bis gestern nicht und hielt die Lösung des Beispielfalls für falsch... Nach mehrmaliger Recherche drängt sich bei mir aber nun der Verdacht auf, dass wir bisher in diesen Fällen etwas verkehrt gemacht haben.

Wie seht Ihr das?

"Ich kann, weil ich will, was ich muss."
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Rechtslage: Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte (bis 2013) z.B. bei Kundendienstlern - Fisherman72 - 22.04.2014 22:05

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