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Verlustvortrag und dafür erforderliche Grundlagen
02.04.2014, 12:46
Beitrag: #2
RE: Verlsutvortrag und dafür erforderliche Grundlagen
Blümich schrieb:Durch das JStG 2010 hat der Gesetzgeber § 10 d Abs. 4 S. 4, 5 neu gefasst. Danach ist nach Bestandskraft des StBescheids eine erstmalige oder korrigierte Verlustfeststellung nur möglich, wenn auch der StBescheid aufgehoben, geändert oder berichtigt werden könnte. Damit sind die Besteuerungsgrundlagen des bestandskräftigen StBescheids im Feststellungsbescheid zu berücksichtigen. Eine abweichende Berücksichtigung der Besteuerungsgrundlagen ist nur dann möglich, wenn der StBescheid noch nach den Korrekturvorschriften der AO geändert werden könnte, die Aufhebung, Änderung oder Berichtigung des StBescheids aber mangels stl. Auswirkung unterbleibt. Damit wird eine inhaltl. Bindung an den StBescheid erreicht, obwohl es sich nicht um einen Grundlagenbescheid handelt; der StBescheid wird zum „Quasi-Grundlagenbescheid“ (Meyer/Ball DStR 11, 345). Die Neuregelung gilt erstmals für Verluste, für die nach Inkrafttreten des JStG 2010, also nach dem 13. 12. 10 eine Feststellungserklärung abgegeben wird.

Im Fall doppelt erfasster Einnahmen in einem Bescheid drängt sich mir leider keine Änderungsvorschrift auf; § 174 AO dürfte ausfallen.
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RE: Verlsutvortrag und dafür erforderliche Grundlagen - showbee - 02.04.2014 12:46

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