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Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
28.03.2014, 10:14
Beitrag: #48
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Na ja, ich habe gerade einen Unternehmer, der will aufhören und das Grundstück verkaufen. Die Halle darauf will er abreißen lassen. Die Vorsteuer daraus bekommt er auch nicht, da der Abriss in Unmittelbarem Zusammenhang mit der späteren steuerfreien veräußerung des Grundstücks steht. Hat so der BFH eindeutig entschieden. Tut mir zwar grundsätzlich weh, aber irgendwo im Sinne des UStG logisch.

Was in dem hier vorliegenden Fall von tolledeu meiner Meinung aber ganz anders ist: Es geht ja eben NICHT um steuerfreie Umsätze, sondern darum, dass ja eigentlich Umsätze vorhanden gewesen wären, die man jetzt versucht zu bekommen.

Und ich denke dahin muss die Argumentation gehen, dass man vor Gericht dann keinen Schadensersatz im eigentlichen Sinn ersetzt bekommt sondern nur die einem ganz normal zustehenden Umsätze, die man gehabt hätte, wenn alles korrekt gelaufen wäre.

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz - höfner501 - 28.03.2014 10:14

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