Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr
|
20.03.2014, 20:38
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr
Wir buchen ähnlich gelagerte Fälle auch über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Dem Sachverhalt liegt ja auch eine bereits erbrachte Leistung zu Grunde. Sonstiger Vermögensgegenstand kann da nicht richtig sein.
Also zusammenfassend würde ich so buchen: Nutzung Vormonat altes Jahr: 1210 / 4400 Neues Jahr: 1210 / 9000 EB-Wert Dann 10000 / 1210 , 1800 / 10000 ![]() Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr - Oliver Thomas - 18.03.2014, 11:02
RE: Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr - ecro - 18.03.2014, 12:54
RE: Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr - Oliver Thomas - 18.03.2014, 13:13
RE: Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr - ecro - 18.03.2014, 20:34
Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr - Oliver Thomas - 19.03.2014, 08:51
RE: Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr - Lemgun - 20.03.2014 20:38
RE: Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr - Oliver Thomas - 21.03.2014, 07:54
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste