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Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr
20.03.2014, 20:38
Beitrag: #6
RE: Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr
Wir buchen ähnlich gelagerte Fälle auch über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Dem Sachverhalt liegt ja auch eine bereits erbrachte Leistung zu Grunde. Sonstiger Vermögensgegenstand kann da nicht richtig sein.

Also zusammenfassend würde ich so buchen:

Nutzung Vormonat altes Jahr: 1210 / 4400
Neues Jahr: 1210 / 9000 EB-Wert
Dann 10000 / 1210 , 1800 / 10000
Smile

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr - Lemgun - 20.03.2014 20:38

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