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Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr
18.03.2014, 12:54
Beitrag: #2
RE: Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr
Kapier ich nicht.

Das ist sicher die monatliche Telefonrechnung über 18,33 Euro für den Notruf im Aufzug.

Zum einen entsteht die Forderung auch, ohne dass die Rechnung gestellt wird. Von daher steht der Einbuchung einer Forderung nichts im Wege. Aber wenn du es in den SoVG sehen willst, wird dich keiner deswegen nach Sibirien expedieren. Handelsrechtlich ist es unwesentlich und steuerlich ist es auch egal.

Ich verstehe das hier nicht: "Anteil Nutzungsgebühr Debitor/sonstige Vermggst."

Wieso sind da die SoVG im Haben?

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RE: Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr - ecro - 18.03.2014 12:54

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