vergessener "Riester"
|
16.03.2014, 22:40
Beitrag: #20
|
|||
|
|||
vergessener "Riester"
Ja, ist ja nur eine Gedankenspielerei; der 10a sieht eine Günstigerprüfung zwischen Zulage und SoA vor; für die erste Alt bedarf es eines Antrags. Darf dann Günstigerprüfung erfolgen, wenn kein Antrag gestellt wurde? Ist es dann noch eine Günstigerprüfung? Müsste dann nicht zwingend immer Alt 2 das Ergebnis sein, auch wenn es ungünstiger wird? Darf dann also etwas ungünstiges vAw gemacht werden?
|
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste