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Verzögerungsgeld nach §146 Abs.2b AO
07.03.2014, 17:31
Beitrag: #2
RE: Verzögerungsgeld nach §146 Abs.2b AO
naja, viel Spielraum in der Höhe nach unten besteht ja nicht.

Aber ich denke, dass das Verzögerungsgeld nach Setzung einer weiteren angemessenen Frist, in der der Steuerpflichtigen Gelegenheit gegeben wird, die Unterlagen sich selbst zu beschaffen und bei der Finanzverwaltung (ohne Steuerberater) einzureichen, ok geht.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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RE: Verzögerungsgeld nach §146 Abs.2b AO - Vorwitzig - 07.03.2014 17:31

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