USt Sicherheitseinbehalte
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28.02.2014, 15:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.02.2014 15:55 von Jive.)
Beitrag: #16
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RE: USt Sicherheitseinbehalte
Da bin ich anderer Ansicht @ Clematis.
Beim Ist versteuerer entsteht die Steuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 buchts. b) UstG erst mit Ablauf des VA in dem die entgelte vereinmahmt wurden sind. Die Rechnung wird zwar vorher geschrieben, und entspricht dem, was bei Rechnungsstellung vermutlich richtig ist Wird weniger gezahlt haben wir einen klaren Fall von § 17 UStG. Weil sich nachträglich eine Änderung der BMG einstellt. Bim sollversteuerer entsteht die Steuer aber mit Ablauf VA in dem die Leistungen ausgeführt werden. Wenn zu diesem Zeitpunkt aber schon klar ist, dass 5% des Betrages uneinbringlich sind Weil diese erst in 5 Jahren gezahlt werden... (und ich weiss jetzt werd ich pingelig ...) Dann ist die BMG VON ANFANG AN nur bei 95%. Damit liegt gerade keine Änderung der Verhältnisse vor. Änderung heisst: ich mach etwas erst richtig und dann ändert sich (nachträglich) was, was nicht absehbar war. Ist der Einbehalt aber bekannt haben wir nur eine Änderung, wenn wir vorher etwas falsches in Rechnung stellen und jetzt auf richtig ändern ... ...das erfordert aber eine Rechnungskorrektur Weil Paradefall des 14c ... lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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