USt Sicherheitseinbehalte
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27.02.2014, 16:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2014 16:35 von phönix.)
Beitrag: #3
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RE: USt Sicherheitseinbehalte
Ich habe das Problem mit 14c noch nicht gesehen. Ich bin bisher davon ausgegangen (auch in anderen Fällen als Sicherheitseinbehalten), dass eine 17er Berichtigung keinen 14c-Fall auslöst. Wäre doch echt hirnrissig.
Das würde ja bedeuten, dass sämtliche Ausbuchungen von Forderungen (z.B. bei Nichtdurchsetzbarkeit des Anspruchs wegen Nichtbeweisbarkeit des Anspruchs oder Mittellosigkeit des Rechnungsempfängers oder wegen wirtschaftlicher Unvernunft einer Durchsetzung) immer eine Stornierung der Rechnung (und ggf. Neurechnung mit tatsächlich gezahltem Betrag) erfordern würden. Seht Ihr das auch so? schönen Tag noch phönix |
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