Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
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26.02.2014, 09:43
Beitrag: #22
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RE: Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
(26.02.2014 08:17)Stadtkatze schrieb: Du hast aber nur das AV im Kopf, und das ist falsch Natürlich. Bei einer Betriebsaufgabe gilt alles entnommen. Man kann jetzt aber auch nicht dahergehen und (vereinfacht) das Kapital einem Gesamtwert des Unternehmens ggü. stellen. Das wäre der Teilwertansatz, der gerade nicht mehr geht. Man muss den gemeinen Wert jedes einzelnen WG ermitteln und entsprechend behandeln. Buchhalterisch könnte man das bspw. nachvollziehen, wenn man nach dem Übergang von 4/3 zur Bilanz dann eben jedes WG w.o. skizziert ausbucht. Also: Entnahme an Buchwerte AV/UV/aRAP an Buchgewinn (ggf.) an USt und: Buchwerte FK/Rückst./Rückl./pRAP (ggf.) Buchverluste an Einlage |
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