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Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
26.02.2014, 07:51
Beitrag: #17
RE: Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
(25.02.2014 23:21)showbee schrieb:  Das ergibt sich doch aus dem Buchungssatz:

60.000 Entnahme (EK)
an 30.000 Anlagevermögen
an 20.420 sonstiger Ertrag
an 9.580 Verbindlichkeit UST


Die USt darf jetzt aber nicht nochmals den Gewinn mindern, bspw. außerbilanziell abgezogen werden (§ 12 Nr. 3).

Das ist meiner Meinung die richtige Lösung.

Vorwitzig hatte doch geschrieben, dass der BW nur der BW des einzelnen Wirtschaftsgutes ist.

Als Kontrolle dürfen sich doch immer nur die stillen Reserven (ohne Umsatzsteuer) auf den Gewinn auswirken.

Kontrollrechnung:

Wert des WG (netto): 50.420 Euro
Buchwert: 30.000 Euro
Aufgedeckte stille Reserven (hier Aufgabegewinn): 20.420 Euro

Gruß Buchi
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RE: Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer - Buchi - 26.02.2014 07:51

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