Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
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25.02.2014, 23:21
Beitrag: #13
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RE: Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
Also, wie kommst du auf 5.700 USt? 60.000 = gemeiner Wert = Brutto.
60.000 : 1,19 = 50.420 Netto --> USt = 9.580 Das ergibt sich doch aus dem Buchungssatz: 60.000 Entnahme (EK) an 30.000 Anlagevermögen an 20.420 sonstiger Ertrag an 9.580 Verbindlichkeit UST Die USt darf jetzt aber nicht nochmals den Gewinn mindern, bspw. außerbilanziell abgezogen werden (§ 12 Nr. 3). |
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