Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
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25.02.2014, 21:13
Beitrag: #10
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RE: Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
Sehe (und kenne) ich wie Vorwitzig.
Nehmen wir doch mal als Beispiel die laufende Gewinnermittlung eines 4/3 Rechners. Eine USt-pflichtige Entnahme erhöht den Überschuß in Höhe des Entnahmewertes und der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird angemeldet und an das FA abgeführt. Die Zahlung der USt mindert den Überschuß wieder. Ergebnis +/- Null. Warum sollte Veräußerungsgewinn zu einem anderen Ergebnis führen als laufender Gewinn? |
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