Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
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25.02.2014, 11:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.02.2014 11:38 von Vorwitzig.)
Beitrag: #5
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RE: Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
(25.02.2014 07:31)Stadtkatze schrieb: Was willst du da ergoogeln? und die Umsatzsteuer, die für die Entnahmen von Betriebsvermögen anfällt? Sind das Kosten der Veräußerung/ Betriebsaufgabe, die von dem Veräußerungsgewinn noch abgezogen werden können? Es heißt, die Umsatzsteuer muss neutral sein. Deshalb müsse man die Umsatzsteuerzahllast, die für die Entnahme von BV anfällt, als Veräußerungs-/ Betriebsaufgabekosten, vom Veräußerungsgewinn abziehen. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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