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Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
25.02.2014, 11:36 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.02.2014 11:38 von Vorwitzig.)
Beitrag: #5
RE: Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
(25.02.2014 07:31)Stadtkatze schrieb:  Was willst du da ergoogeln?

Veräußerungsgewinn = Veräußerungspreis - Buchwert des BV.
Da steckt doch alles drin.

und die Umsatzsteuer, die für die Entnahmen von Betriebsvermögen anfällt?

Sind das Kosten der Veräußerung/ Betriebsaufgabe, die von dem Veräußerungsgewinn noch abgezogen werden können? Es heißt, die Umsatzsteuer muss neutral sein. Deshalb müsse man die Umsatzsteuerzahllast, die für die Entnahme von BV anfällt, als Veräußerungs-/ Betriebsaufgabekosten, vom Veräußerungsgewinn abziehen.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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RE: Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer - Vorwitzig - 25.02.2014 11:36

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