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Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
24.02.2014, 20:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.02.2014 20:49 von Buchi.)
Beitrag: #2
RE: Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
Eine Fundstelle habe ich keine. Ich weiß nur, dass Umsatzsteuer auf Entnahmen bei der Betriebsaufgabe erfolgsneutral behandelt werden muss.

Aus einem Skript, das ich hier rumliegen habe:

"Diese USt ist beim Ansatz der entsprechenden WG mit dem Veräußerungspreis bzw. gemeinen Wert bei der Entnahme bereits enthalten (Bruttowert) und erhöht damit den Veräußerungs- oder Aufgabegewinn. Gleichzeitig stellt die an das FA abzuführende USt Veräußerungskosten dar, die bei der Gewinnermittlung abzuziehen sind, sodass sich der USt per Saldo erfolgsneutral auswirkt."

Gruß Buchi
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RE: Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer - Buchi - 24.02.2014 20:46

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