Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
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24.02.2014, 20:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.02.2014 20:49 von Buchi.)
Beitrag: #2
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RE: Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
Eine Fundstelle habe ich keine. Ich weiß nur, dass Umsatzsteuer auf Entnahmen bei der Betriebsaufgabe erfolgsneutral behandelt werden muss.
Aus einem Skript, das ich hier rumliegen habe: "Diese USt ist beim Ansatz der entsprechenden WG mit dem Veräußerungspreis bzw. gemeinen Wert bei der Entnahme bereits enthalten (Bruttowert) und erhöht damit den Veräußerungs- oder Aufgabegewinn. Gleichzeitig stellt die an das FA abzuführende USt Veräußerungskosten dar, die bei der Gewinnermittlung abzuziehen sind, sodass sich der USt per Saldo erfolgsneutral auswirkt." Gruß Buchi |
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