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Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
24.02.2014, 19:51
Beitrag: #1
Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
Hallo,

ich habe gelesen, dass die Umsatzsteuer, die bei einer Betriebsaufgabe auf die Entnahmen entfällt, Veräußerungs- bzw. Betriebsaufgabekosten i.S.d. § 16 II EStG sind und deshalb die entsprechende Umsatzsteuerzahllast von dem ermittelten Betriebsaufgabegewinn als Veräußerungs- bzw. Betriebsaufgabekosten abgezogen werden kann.

Kann mir jemand hierzu eine zitierfähige Fundstelle geben?

Vielen Dank.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer - Vorwitzig - 24.02.2014 19:51

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