Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
|
24.02.2014, 19:51
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
Hallo,
ich habe gelesen, dass die Umsatzsteuer, die bei einer Betriebsaufgabe auf die Entnahmen entfällt, Veräußerungs- bzw. Betriebsaufgabekosten i.S.d. § 16 II EStG sind und deshalb die entsprechende Umsatzsteuerzahllast von dem ermittelten Betriebsaufgabegewinn als Veräußerungs- bzw. Betriebsaufgabekosten abgezogen werden kann. Kann mir jemand hierzu eine zitierfähige Fundstelle geben? Vielen Dank. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste