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Pflichtveranlagung?!!
31.01.2014, 15:19
Beitrag: #6
RE: Pflichtveranlagung?!!
(31.01.2014 11:44)Opa schrieb:  
Zitat:Offensichtlich wurde aber kein Lohnsteuerjahresausgleich vom Arbeitgeber vorgenommen.
Ist m.E. nach unerheblich. Vielleicht lag ein Grund n. § 42 b S. 3 vor.
Das BFH-Urteil trifft hier aber m.E. auch nicht ganz zu.

Liegt bei der Bonuszahlung nicht ein Grund nach § 46 (2) vor? Einkommen ohne LSt.-Abzug?
§ 42 b S. 3 EStG ist mir auch schon in den Sinn gekommen. Allein ich kann es mir nicht vorstellen, dass der Mdt. solch einen Antrag gestellt hat, da er wie gesagt steuerlich völlig unbeleckt ist. Das gilt es noch zu erfragen. Aber was mach ich, wenn er sagt er hat solch einen Antrag nicht gestellt? Muss das Finanzamt mir offenlegen, welche Erkenntnisse es hat, dass trotzdem Veranlagt werden muss?

Normalerweise ist der Mdt. ja gerade nicht im Veranlagungsverfahren und wurde nur geschätzt, weil er im Vorjahr eine Pflichtveranlagung war und der Bearbeiter ihn entweder nicht aus dem System genommen hat bzw. wusste, dass er in 2011 auch abzugeben hat.

§ 46 EStG
habe den ganzen § 46 Abs. 2 EStG durchgeackert -
Nr. 1 - wir haben nur noch Kapitaleinkünfte, welche aber wegen § 2 nicht mehr dazuzählen. Sonstige Eink. Fehlanzeige.
Nr. 2 - Es gab immer nur einen AG
Nr. 3 - Es handelt sich um einen freiw. gesetzl Versicherten - Warum sollten da ander V.-pauschalen angewendet worden sein?
Nr. 3a - Alleinstehend
Nr. 4 - keine Freibeträge
Nr. 4a - keine Kinder
Nr. 5 - keine Einkünfte i.S: des § 34 EStG;
Nr. 5a - s. Nr. 2
Nr. 6 - schon immer Alleinstehend
Nr. 7 - kein Ehegatte (a) bzw. kein Antrag auf unbeschränkte Stpfl. (b)
Nr. 8 - Wir wollen keinen Antrag.

da passt nix. Daher muss es einen anderen Grund geben, der sich mir aber nicht erschliesst.

Außer man müsste unter die Nr. 5 auch Mitarbeitertantiemen zählen, welche aber eigentlich keine Vergütung für mehrer Jahre darstellen. Sad

Ciao Dragon
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Pflichtveranlagung?!! - Dragon - 31.01.2014, 00:39
RE: Pflichtveranlagung?!! - Opa - 31.01.2014, 10:08
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