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Pflichtveranlagung?!!
31.01.2014, 00:39
Beitrag: #1
Pflichtveranlagung?!!
Hallo,

folgendes Problem,

Mdt. erhält einen Schätzbescheid. Dieser ist natürlich ergangen, weil Mdt. bisher keine Erklärung abgegeben hatRolleyes

Nachzahlung von ca. 400 €.

Der Bescheid gibt genau die Lohnsteuerbescheinigung wieder - andere Einkünfte lagen nicht vor. Für mich ein klarer Fall von Antragsveranlagung. Ich lege Einspruch ein und verweise darauf, dass es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt und die Festsetzugn aufzuheben ist. Wir bekommen nämlich keine WK, weil Mdt.alles vom Ag erstattet/ausgelegt bekommt.

Rückruf der wirklich netten Beamtin - Sie würde ja aufheben, wenn der Nachforderungsbetrag unter 10€ liegt, aber so kann /darf Sie nicht.

Grundsätzlich noch folgendes: Mir ist klar, dass der AN (Mdt.) Schuldner der Lohnsteuer ist, aber diese berechnet und führt der Ag ab.

Kann sich ein normal sterblicher steuerlich unbeleckter Stpfl. nicht auf die korrekte Abführung der Steuer verlassen? Und muss selber prüfen, ob die abgeführte und berechnete Steuer seinem Verdienst entspricht?

Problem ist hier, dass der Ag offenbar keinen Lohnsteuerjahresausgleich vorgenommen hat obwohl dieser m.E. dazu verpflichtet gewesen wäre (mehr als 10 AN).

Kommen wir wirklich nicht herum eine Erklärung abzugeben bzw. die festgesetzte Steuer zu bezahlen? Ich dachte immer mit dem Lohnsteuerabzug ist die Steuerschuld abgegolten.

Ciao Dragon
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Pflichtveranlagung?!! - Dragon - 31.01.2014 00:39
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