GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler
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11.01.2008, 11:14
Beitrag: #4
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RE: GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler
Ich fürchte, dann greift hier tatsächlich § 75 AO, und nicht nur bei der GewSt des Z, sondern auch bei anderen Steuerschulden des Objektes bzw der GbR.
Ach ja-GewSt fällt generell ausdrücklich in den Anwendungsfall von § 75 AO, siehe Anwendungserlass zu § 75 AO! Im Notfall könnte der K höchstens vorbringen, dass § 75 AO ja für Steuern greift, die sich auf den BETRIEB des Unternehmens gründen. Und der Verkauf des Objektes ist ja bei der GbR nicht der BETRIEB des Unternehmens, sondern dessen Beendigung. Und den gewerblichen Grundstückshandel von Z übernimmt der Käufer ja nicht, daher wäre hier, obwohl der Verkauf des Objektes laufender Gewinn ist und daraus resultierende Steuern sich auf den Betrieb des Unternehmens begründen, § 75 AO nicht anwendbar. Sonst müsste ja jeder Erwerber, der ein Objekt bei einem gew. Grundstückshändler erwirbt, Angst haben, für GewSt des Verkäufers in Anspruch genommen zu werden. Je mehr ich drüber nachdenke desto mehr komm ich zu dem Entschluss-kein § 75 AO.... ----------------- LG Clematis |
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GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler - showbee - 11.01.2008, 09:14
RE: GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler - Clematis - 11.01.2008, 10:04
RE: GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler - showbee - 11.01.2008, 11:01
RE: GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler - Clematis - 11.01.2008 11:14
RE: GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler - showbee - 11.01.2008, 11:29
RE: GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler - Clematis - 11.01.2008, 11:47
RE: GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler - zaunkönig - 11.01.2008, 12:54
RE: GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler - showbee - 11.01.2008, 13:19
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