GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler
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11.01.2008, 11:01
Beitrag: #3
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RE: GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler
Clematis schrieb:Zuerst, wenn Du auch nicht drauf eingehen willst, würde ich den gewerblichen Grundstückshandel von Z uU verneinen (BMF 26.3.04, Zz 2 und 3). Hallo, ja und ja! Das Problem stellt sich aus Käufer (K) Sicht. Dieser will einen Kaufpreis ermitteln und alle Risiken prüfen. Er kennt den Z und weiss, dass er mehrere Objekte veräußert hat und muss also das Risiko (FA erklärt ihn zum gewerblichen Grundstückshändler) beachten. K kann auch nicht dagegen vorgehen (ist die Sache von Z). Wenn Z nun ein Schw*** ist und abhaut könnte die Gemeinde auf der GewSt sitzen bleiben und § 75 AO als Joker aus der Tasche ziehen. Insoweit will also K vorher wissen, ob möglicherweise GewSt überhaupt in den Anwendungsbereich des § 75 AO fällt. Im konkreten Fall wurde nun in den Kaufvertrag mit der GbR eine Klausel aufgenommen, nachdem die GbR (und somit gesamtschuldnerische X, Y und Z) den K von möglichen Haftungen freistellen und dafür eine Bankbürgschaft stellen. Das löst den Fall in Praxis, aber nicht meinen Wissensdurst ;-) Gruß vom showbee |
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GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler - showbee - 11.01.2008, 09:14
RE: GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler - Clematis - 11.01.2008, 10:04
RE: GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler - showbee - 11.01.2008 11:01
RE: GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler - Clematis - 11.01.2008, 11:14
RE: GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler - showbee - 11.01.2008, 11:29
RE: GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler - Clematis - 11.01.2008, 11:47
RE: GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler - zaunkönig - 11.01.2008, 12:54
RE: GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler - showbee - 11.01.2008, 13:19
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