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GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler
11.01.2008, 10:04
Beitrag: #2
RE: GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler
Zuerst, wenn Du auch nicht drauf eingehen willst, würde ich den gewerblichen Grundstückshandel von Z uU verneinen (BMF 26.3.04, Zz 2 und 3).

Zitat:Grundsätzlich ist Z als Grundstückshändler GewSt-Objekt (weil Objekte im Umlaufvermögen stehen und § 7 (2) GewStG nicht anwendbar).

Wenn nun das Objekt der GbR veräußert wird, kann ja nur der Anteil (der Z zuzurechnen ist) auch GewSt auslösen.

Aber wie?

Wegen des Transparenzprinzips wird bei Z persönlich ein anteiliges Gebäude (und nicht ein GbR-Anteil) gesehen. Für die GbR ist das Objekt PV, für den Z BV.

Also müsste die GbR wie gehabt eine §§ 8,9 ESTG Überschussrechnung V+V erstellen und via § 180 AO verteilen. Dann würde im WohnsitzFA des ZA der Anteil aus der GbR umqualifiziert und korrigiert. Weil bei Z nun Umlaufvermögen angesehen wird, fällt u.a. AfA weg und der anteilige Veräußerungsgewinn ist laufender Ertrag.

Also wird faktisch Z GewSt-Objekt wegen des Transparenzprinzips. Auf Ebene der GbR fällt keine GewSt an.

Soweit richtig? Ich hoffe!

Sehe ich auch so!


Noch zum Verständniss-die XYZ-GbR verwaltet nur dieses eine Objekt O? Wird also mit Verkauf des Objektes aufgelöst?

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LG
Clematis
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RE: GewSt bei Zebragesellschaft wegen Grundstückshändler - Clematis - 11.01.2008 10:04

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